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Die Auflistung eines Richters / einer Richterin auf dieser Liste sagt nichts über seine / ihre Unabhängigkeit oder Kompetenz aus. Ziel dieser Kampagne ist es nicht, Richter*innen zu stigmatisieren, sondern die Bürgerinnen und Bürger auf die verfahrensrechtlichen Risiken aufmerksam zu machen, die mit der Rechtsprechung durch einen fehlerhaft bestellten Richter verbunden sind. Die Fehlerhaftigkeit der gerichtlichen Ernennung ist in diesen Fällen in erster Linie den staatlichen Institutionen zuzuschreiben. In geringerem Maße liegt die Schuld bei den Richtern*innen selbst, die an dem mangelhaften Ernennungsverfahren beteiligt waren. Die Richter*innen von dieser Liste wurden vom verfassungswidrig gewählten Landesrat für Gerichtswesen (KRS) ernannt. Das Verfahren zur Ernennung des so genannten NeoKRS verstößt auch gegen das EU-Recht, zu dem sich Polen im Jahr 2007 von Präsident Lech Kaczyński unterzeichneten Vertrag von Lissabon verpflichtet hat. Obwohl diese Personen vom Präsidenten zu Richtern*innen ernannt wurden, können alle ihre Entscheidungen aufgrund eines Ernennungsfehlers angefochten werden. Der Oberste Gerichtshof Polens hat durch den Beschluss der drei Kammern entschieden, dass diese Richter*innen von ihren Entscheidungen Abstand nehmen sollten. . Wenn jedoch ein*e Richter*in aus dieser Liste entgegen der Meinung des Obersten Gerichtshofs in dem Gericht sitzt, das über Ihren Fall entscheidet, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Entscheidung dieses Gerichts angefochten werden kann. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Verfahrensschritt oder sogar das gesamte Verfahren wiederholt werden muss, was neben z. B. vermögensrechtlichen oder familiären Komplikationen, zusätzliche Kosten für die Prozessparteien mit sich bringt.
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