INach den Feststellungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2019 und des Beschlusses der ereinigten Kammern des polnischen Obersten Gerichtshofs (Zivil- und Strafsachen sowie Arbeits- und Sozialversicherungssachen) vom 23. Januar 2020
wurden einige Richter*innen, die an polnischen Gerichten entscheiden, fehlerhaft ernannt.
Die unter Beteiligung dieser Personen erlassenen Urteile können fehlerhaft sein.
Wenn Sie einen Fall vor Gericht haben, kann dies auch auf Sie zutreffen!
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