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Was ist zu tun...?

Was können Sie tun, wenn Ihre Rechtssache einem von der Suchmaschine gefundener Richter oder einer Richterin zugeteilt wurde?
  1. Wenn das Verfahren noch rechtshängig ist, können Sie den Ausschluss des Richters oder der Richterin beantragen oder eine Beschwerde gegen Entscheidungen des Richters oder der Richterin einlegen.
  2. Wurde ein erstinstanzliches Urteil unter Beteiligung einer solchen Person gefällt, können Sie diese mit der Begründung anfechten, dass das Prinzip der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts verletzt wurde.
  3. Wenn die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind und die Gerichte Ihrem Antrag nicht stattgegeben haben, können Sie gegen den polnischen Staat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.
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